NetIQ(r) eDirectory(r) 9.2 
NetIQ Modular Authentication Services (NMAS(tm))
NetIQ iManager, iMonitor, Certificate Server

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG GRÜNDLICH DURCH. DURCH DIE INSTALLATION, 
DAS HERUNTERLADEN ODER EINE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE 
SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE DIESEN 
BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE 
HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE 
PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM DEN 
KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. DIE SOFTWARE DARF OHNE AUTORISIERUNG 
DES LIZENZGEBERS NICHT VERKAUFT, ÜBERTRAGEN ODER WEITERVERTEILT WERDEN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) ist eine rechtsgültige 
Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder Einzelperson) und der NetIQ 
Corporation („Lizenzgeber“). Das im Titel dieser Vereinbarung bezeichnete 
Softwareprodukt, für das Sie Lizenzen erworben haben, sämtliche Medien und 
die Begleitdokumentation (kollektiv als “Software” bezeichnet) sind durch die 
Urheberrechtsgesetze und -verträge der Vereinigten Staaten (“USA”) und 
anderer Länder geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. 
Sollten die Gesetze Ihres Ursprungslandes erfordern, dass Verträge für ihre 
Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache zu verfassen sind, so kann 
auf schriftliche Anforderung beim Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen 
Landessprache angefordert werden, die für Ihren Erwerb der Lizenzen für die 
Software gilt. Jede Aktualisierung, mobile Anwendung, jedes Modul bzw. jeder 
Adapter und jede Support-Version für die Software, die Sie herunterladen oder 
erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software 
und unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine 
Aktualisierung oder eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige 
Lizenz für die Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder 
Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version installieren 
und nutzen zu können. 

LIZENZIERTE NUTZUNG

Kommerzielle Software.

DEFINITIONEN:

„Benutzer“ bezieht sich auf ein Benutzerobjekt in einem einzelnen 
Verzeichnisbaum (oder eine andere Objektklasse, die personenbezogene Daten 
enthält, beispielsweise Objekte, die Kreditkarteninformationen oder 
PIN-Nummern enthalten), das (a) Zugriff oder Benutzerrechte auf einen 
beliebigen Teil der Software oder (b) Zugriff oder Benutzerrechte auf 
Produkte (Geräte, Hardware oder Software) besitzt, die von der Software 
verwaltet werden, unabhängig davon, ob das Benutzerobjekt einer Person oder 
einem Gerät zugewiesen ist. Benutzerobjekte (oder andere Objektklassen), die 
sich auf denselben Benutzer beziehen und sich in einem einzelnen 
Verzeichnisbaum oder in verschiedenen Verzeichnisbäumen befinden und 
miteinander verknüpft sind, zählen nur als ein Benutzer.

LIZENZ.

Die Software-Lizenzierungsmodelle sind in der Regel mit der Formulierung 
„Pro“ verbunden, welche die Berechnungsgrundlage für die Software angibt (zum 
Beispiel „Pro Benutzer“ oder „Pro verwaltete Identität“ oder „Pro FTES“, jede 
einzelne wird nachfolgend als „Verwaltetes Objekt“ bezeichnet). Solche 
Formulierungen können in einer Vielzahl von Quellen vorkommen, zum Beispiel 
in der Dokumentation, im Kaufbeleg oder in den Produktnutzungsrechten und 
-einschränkungen, wie im Anhang zu den Produktnutzungsrechten, der dieser 
Vereinbarung beigefügt ist, dargelegt (zusammen „Quellen“). 

Sie sind berechtigt, die Komponente(n) der Software für die Anzahl und den 
Typ von verwalteten Objekten, für die Sie dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr 
bezahlt haben, zu installieren, zu nutzen und auszuführen. Die Art und Weise 
der Berechnung der Art und Anzahl an verwalteten Objekten, für die Sie eine 
Lizenz für die Software benötigen, soll durch den Lizenzgeber definiert 
werden, und zwar auf der Grundlage Ihrer Konfiguration und Ihrem Betrieb der 
Software, und in Bezug auf die Quellen interpretiert werden, sofern nicht im 
Rahmen eines vereinbarten Vertrags zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber andere 
Festlegungen getroffen wurden.

Sie müssen eine Benutzerlizenz für jeden Benutzer erwerben: Jeder Person, die 
auf die Software zugreift oder sie verwendet, muss mindestens ein 
Benutzerobjekt eindeutig zugewiesen sein und sie muss über dieses 
Benutzerobjekt auf die Software zugreifen . 

LIZENZEN:

NetIQ eDirectory. Sie müssen eine Benutzerlizenz für jeden Benutzer erwerben: 
Jeder Person, die auf die Software zugreift oder sie verwendet, muss 
mindestens ein Benutzerobjekt eindeutig zugewiesen sein und sie muss über 
dieses Benutzerobjekt auf die Software zugreifen . Sofern Sie die oben 
genannten Anforderungen einhalten, sind Sie zur Benutzung einer unbegrenzten 
Anzahl von Kopien der Software berechtigt. Jede Benutzerlizenz für eDirectory 
enthält eine Benutzerlizenz für NMAS. 

NetIQ eDirectory Developer-Lizenz. Als Service für Entwickler von Produkten, 
die mit NetIQ eDirectory zusammenarbeiten, wurde die 90-tägige Begrenzung des 
Testzeitraums aufgehoben. Diese Änderung gilt ausschließlich für Ihre Nutzung 
des Produkts NetIQ eDirectory 9.2 zu Entwicklungs- und Testzwecken.

NMAS-Lizenz. Sie müssen eine Benutzerlizenz für jeden Benutzer erwerben: 
Jeder Person, die auf die Software zugreift oder sie verwendet, muss 
mindestens ein Benutzerobjekt eindeutig zugewiesen sein und sie muss über 
dieses Benutzerobjekt auf die Software zugreifen . Sofern Sie die oben 
genannten Anforderungen einhalten, sind Sie zur Benutzung einer unbegrenzten 
Anzahl von Kopien der Software berechtigt. 

NetIQ iMonitor, NetIQ iManager, NetIQ Certificate Server. Sie sind 
berechtigt, die in diesem Abschnitt aufgeführte Software in Ihrer 
Organisation in Verbindung mit gültigen eDirectory-Lizenzen zu installieren 
und zu verwenden.

Novell(r) Internet Cryptographic Infrastructure (NICI). Sie sind berechtigt, 
NICI intern in Ihrer Organisation in Verbindung mit gültigen 
eDirectory-Lizenzen und gemäß der für NICI geltenden 
Softwarelizenzvereinbarung von Novell, Inc., zu installieren und zu 
verwenden.

JAVA

Oracle setzt voraus, dass Sie folgenden Bedingungen für Java SE 
Platform-Produkte zustimmen: Für die Verwendung der gewerblichen Merkmale für 
gewerbliche oder Produktionszwecke ist eine separate Lizenz von Oracle 
erforderlich. „Gewerbliche Merkmale“ bezeichnet die Merkmale, die in Tabelle 
1-1 („Commercial Features in Java SE Product Editions“) der Java 
SE-Dokumentation unter 
www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html angegeben 
sind.

Staging-Lizenz. Bei Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind Sie 
berechtigt, die Software in Ihrer internen, Nicht-Produktionsumgebung 
ausschließlich zu Testzwecken zu verwenden, jedoch nur bis zu der Anzahl 
Ihrer kommerziellen Lizenzen auf Benutzerbasis.

Evaluierungssoftware. Wenn es sich bei der Software um eine 
Evaluierungsversion handelt oder Ihnen die Software zu Evaluierungszwecken 
zur Verfügung gestellt wurde, beschränkt sich Ihre Lizenz, sofern nicht 
anderweitig schriftlich durch einen befugten Vertreter des Lizenzgebers 
bestätigt, ausschließlich auf interne Evaluierungszwecke und nicht für 
Produktionszwecke und unterliegt den Bestimmungen des gewährten 
Evaluierungsangebots und verfällt 90 Tage nach Installation (bzw. nach dem 
möglicherweise in der Software angegebenen Zeitraum). Nach Ablauf des 
Evaluierungszeitraums sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Software 
einzustellen, sämtliche von der Software durchgeführten Aktionen auf ihren 
Ursprungszustand zurückzusetzen und die Software vollständig von Ihrem System 
zu löschen. Außerdem sind Sie nicht berechtigt, die Software erneut 
herunterzuladen, sofern dies nicht durch einen befugten Vertreter des 
Lizenzgebers schriftlich genehmigt wurde. Die Software enthält möglicherweise 
einen automatischen Deaktivierungsmechanismus, der die Nutzung nach einer 
bestimmten Zeit verhindert. 

EINSCHRÄNKUNGEN

Lizenzbeschränkungen. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen 
nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne 
Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung 
gestattet, ist Ihnen untersagt, (1) die Software zu kopieren (außer für 
Sicherungszwecke), zu modifizieren, zu verändern, abgeleitete Werke davon zu 
erstellen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu zerlegen, außer im 
vom anwendbaren Recht zulässigen Umfang; (2) die Software zu übertragen, 
abzutreten, zu verpfänden, Teilnutzungsrechte zu gewähren, zu hosten oder zu 
verleasen oder Ihre Lizenzen im Rahmen dieser Vereinbarung ohne vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers ganz oder teilweise 
unterzulizenzieren; (3) Hinweise auf Patente oder Etiketten, Warenzeichen, 
Urheberrechte, Handelsgeheimnisse oder andere Eigentumsverweise von der 
Software bzw. den Dokumenten zu entfernen; oder (4) die Ergebnisse von 
sämtlichen Leistungs-, Funktionstests oder anderen Evaluierungen oder 
Vergleichstests der Software gegenüber Dritten ohne die vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers offenzulegen. 

Hosting-Einschränkungen. Für den Fall, dass Sie einen Dritten mit der 
Verwaltung, dem Hosting (Remote-Hosting oder virtuelles Hosting) oder der 
Nutzung der Software in Ihrem Namen beauftragen möchten, (1) müssen Sie 
zunächst eine gültige und bindende Vereinbarung mit einem solchen Dritten 
eingehen, welche die Bestimmungen und Bedingungen zum Schutz der Rechte des 
Lizenzgebers an der Software enthält, die nicht weniger prohibitiv und/oder 
restriktiv sein dürfen als die in dieser Vereinbarung enthaltenen, 
insbesondere im unten stehenden Abschnitt „Verifikation“; (2) müssen Sie 
einer solchen dritten Partei die Nutzung für andere als Sie untersagen; und 
(3) sind Sie ausschließlich gegenüber dem Lizenzgeber für sämtliche 
Verletzungen der oben genannten Bestimmungen und Bedingungen durch solche 
Dritten haftbar. 

Suite-Lizenzen. Falls die Ihnen gewährte Lizenz zur Nutzung der Software ein 
ganzes Produktpaket umfasst, ist pro Lizenz nur ein Benutzer zur Nutzung der 
Produkte dieses Pakets berechtigt. Erfolgt die Lizenzierung auf 
Benutzerbasis, dürfen gemäß Paketlizenz die einzelnen Produkte des Pakets 
nicht von mehreren Benutzern genutzt werden; erfolgt die Lizenzierung auf 
Geräte- oder Serverbasis, dürfen gemäß Paketlizenz die einzelnen Produkte des 
Pakets nicht auf mehreren Geräten genutzt werden.

Upgrade-Software. Dieser Abschnitt gilt für Sie, wenn Sie die Software auf 
der Basis eines Upgrade-Preises erworben bzw. anderweitig ein Upgrade bzw. 
eine Aktualisierung der Software erhalten haben. „Ursprüngliches Produkt“ 
bezeichnet das Produkt, das Sie aufrüsten. Sie sind nur dazu befugt, die 
Software zu nutzen, wenn Sie der autorisierte Benutzer des Originalprodukts 
sind, und Sie sind berechtigt, die Software zu nutzen, um Ihre Lizenzanzahl 
des Originalprodukts auf einer 1:1-Basis zu ersetzen. Dabei darf die 
autorisierte Lizenzanzahl für die Originalsoftware nicht überschritten 
werden. Diese Vereinbarung ersetzt und regelt sämtliche Lizenzvereinbarungen 
für die verbleibenden Einheiten des Originalprodukts. Diese Vereinbarung gilt 
speziell für die Software (nach Produkt und Version), der sie beiliegt, und 
Sie sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den 
Lizenzgeber berechtigt, Ihre Lizenzanzahl für die Software für ein anderes 
Produkt oder eine andere Version neu zuzuteilen.

Wartung und Support. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Support für die 
Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein Angebot, in 
dem Support-Services ausdrücklich enthalten sind. Im Falle eines Erwerbs 
dieser Art regeln die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung die 
Bereitstellung von Support-Services (“Services”), wenn keine separate 
Vereinbarung speziell für die Support-Services gilt. Weitere Informationen zu 
den aktuellen Support-Angeboten des Lizenzgebers finden Sie unter 
https://www.NetIQ.com/support.

EIGENTÜMERSCHAFT 

Durch die Lizenz werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software 
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle 
Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der Software 
und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für Anpassungen 
oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; Sie erhalten 
lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. Jegliche 
Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf bzw. an den 
Inhalten, auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum 
des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende 
Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen 
keine Rechte an derartigen Inhalten. 

BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG

Der Lizenzgeber garantiert Ihnen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab 
Kaufdatum, dass die Software im Wesentlichen der ihr beiliegenden 
Dokumentation entspricht. Wenn Sie den Lizenzgeber innerhalb von neunzig (90) 
Tagen nach Erwerb der Software über die Abweichung informieren, wird der 
Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entweder die Nichteinhaltung korrigieren 
oder die von Ihnen für die Software entrichteten Lizenzgebühren 
rückerstatten. Jeder unbefugte Gebrauch und jede unbefugte Modifizierung der 
Software führt zum Erlöschen dieser Garantie. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE 
STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT 
ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. Die oben 
genannte Garantie gilt nicht für kostenlos bereitgestellte Software. DIESE 
ART VON SOFTWARE WIRD “OHNE MÄNGELGEWÄHR” UND OHNE JEGLICHE GARANTIEN ZUR 
VERFÜGUNG GESTELLT.

Services. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services 
auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten 
Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen 
Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei 
jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich 
verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser 
Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen nach Wahl des Lizenzgebers den 
Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services, der nicht mit dieser 
Gewährleistung übereinstimmt, an den Lizenzgeber bezahlt haben. Sie erklären 
sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und 
Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG MIT 
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE 
STÖRUNGSSICHERER BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER 
KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNENERGIEANLAGEN, 
FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN 
GERÄTEN ODER WAFFENSYSTEMEN ODER ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN 
SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PHYSISCHEN 
ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNEN.

Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte. In der Software oder im 
Lieferumfang können weitere Hardware oder Softwareprogramme bzw. Services, 
die von anderen Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert oder verkauft 
werden, enthalten sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE 
ODER SERVICES, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. 
BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN „OHNE 
MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER GARANTIE-SERVICE FÜR PRODUKTE, DIE 
NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER 
ZUTREFFENDEN LIZENZGEBERGARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.

SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER 
SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER 
GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN 
ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON 
RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER 
VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER 
LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER 
BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT 
NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE DIENSTE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, 
MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER 
SOFTWARE BZW. DIENSTE FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE 
VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER 
BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG 
DER PRODUKTPREISE DAR. Manche Rechtsprechungen lassen bestimmte 
Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen nicht zu, sodass Teile der 
oben genannten Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht relevant sind. 
Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig 
von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere Rechte. 

EINSCHRÄNKUNG DER HAFTBARKEIT

Folgeschäden. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, 
EINE SEINER NIEDERLASSUNGEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN IRGENDEINEM 
FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, 
BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM ODER STRAFBAREM SCHADENERSATZ, 
UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, 
GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON 
GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND, 
EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER DATEN, AUCH 
WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

Unmittelbare Schäden. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN 
AN EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN 
FÄLLEN) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE 
ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES 
(ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die 
oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in 
Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des 
Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht 
wurden. In den Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung 
von Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich Schadenersatzansprüchen 
bei Verletzung von implizierten Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. 
den stillen Besitz beliebiger Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung 
erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des 
Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt 
bzw. ausgeschlossen.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die 
Software rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn Sie gegen 
eine der Bestimmungen verstoßen. Wenn Ihnen die Software auf Basis eines 
Abonnements zur Verfügung gestellt wird, endet Ihr Recht auf Besitz und 
Verwendung der Software, sobald der entsprechende Abonnementzeitraum 
abgelaufen ist. Nach Aufhebung dieser Vereinbarung oder Ablauf eines 
entsprechenden Abonnementzeitraums müssen Sie das Original und alle Kopien 
der Software zerstören oder an den Lizenzgeber zurückgeben und die Software 
von Ihren Systemen löschen.
Überprüfung. Der Lizenzgeber hat das Recht zur Überprüfung Ihrer Einhaltung 
dieser Vereinbarung. Sie stimmen zu, Folgendes zu tun: (1) Implementierung 
interner Sicherungen, um nicht autorisiertes Kopieren, Verteilen, 
Installieren oder die nicht autorisierte Nutzung der Software und den Zugriff 
darauf zu verhindern; (2) Führen von Unterlagen, die ausreichend die 
Einhaltung dieser Vereinbarung (einschließlich eventueller Anhänge mit 
Produktnutzungsrechten) belegen sowie nach Aufforderung durch den Lizenzgeber 
die Bereitstellung und Beglaubigung von Metriken und/oder Berichten, die auf 
diesen Unterlagen basieren und sowohl die Anzahl der Kopien (nach Produkt und 
Version) als auch die Netzwerkarchitekturen in dem Maß berücksichtigen, wie 
sie sich auf Ihre Lizenzierung und Bereitstellung der Software beziehen; (3) 
Ermöglichen der Überprüfung und Auditierung Ihrer Computer und Unterlagen 
bzw. der Computer und Unterlagen Ihrer Auftragnehmer durch einen Vertreter 
des Lizenzgebers oder einen unabhängigen Revisor („Revisor“) auf Einhaltung 
der Lizenzierungsbestimmungen für Softwareprodukte des Lizenzgebers während 
der üblichen Geschäftszeiten. Nachdem Ihnen der Lizenzgeber oder Revisor 
schriftlich bestätigt hat, dass Ihre Informationen vertraulich behandelt 
werden, sind Sie zur vollen Kooperation bei diesem Audit bereit und 
unterstützen es durch Gewährung des Zugriffs auf die Unterlagen und Computer. 
Wenn sich bei einem Audit herausstellt, dass Sie die Software ohne Lizenz 
installiert haben, nutzen oder darauf zugreifen oder dies zu irgendeinem 
Zeitpunkt der Fall war, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen eine ausreichende 
Anzahl an Lizenzen und sowie die damit verbundene Wartung kaufen, um die 
Anzahl und den Zeitraum des Ausfalls abzudecken, ohne dabei von ansonsten 
gewährten Rabatten profitieren zu können. Wenn ein materieller Lizenzausfall 
von 5 % oder mehr erkannt wird, müssen Sie dem Lizenzgeber die durch dieses 
Audit entstandenen Kosten zurückerstatten.
Drittanbieter-Software /Open Source. Durch keine der hier aufgeführten 
Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie 
zutreffenden Bedingungen, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open 
Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten, 
eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst. Andere Softwareprogramme, die 
unter anderen Bestimmungen und/oder von anderen Lizenzgebern als vom 
Lizenzgeber lizenziert werden, können in der Software selbst oder im 
Lieferumfang der Software enthalten sein. Softwareprogramme mit einer 
separaten Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten 
Lizenzvereinbarung. Die Nutzung sämtlicher Drittherstellersoftware, die 
zusammen mit der Software bereitgestellt wird, liegt in Ihrem eigenen 
Ermessen. 
Übertragung. Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie 
für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten 
werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und 
nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung 
dieser Vereinbarung kann unter OrderManagement@netiq.com beantragt werden. 
Gesetze. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der 
Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten 
Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von 
Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich 
aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich 
von einem zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah entschieden. 
Sollte eine Partei ein Rechtsverfahren in Bezug auf die Vereinbarung 
einleiten, so hat die obsiegende Partei Anrecht auf Erstattung angemessener 
Anwaltsgebühren. Sollte jedoch das Land Ihres Hauptwohnsitzes ein 
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Europäischen 
Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich die Gerichte in 
Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung 
zuständig; und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem 
Hauptwohnsitz für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze 
dieses Landes Anwendung. Die Anwendung der Vertragskonventionen der Vereinten 
Nationen für den internationalen Verkauf von Gütern wird ausdrücklich 
ausgeschlossen.
Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen 
Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, 
enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem 
Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten Vertreter 
des Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. 
modifiziert werden. KEIN LIZENZGEBER, VERTEILER, FACHHÄNDLER, HÄNDLER, 
WIEDERVERKÄUFER ODER VERKAUFSPERSONAL IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER 
ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER 
VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG HINZUGEFÜGT 
WERDEN. 
Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels 
eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei 
unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die Aufhebung 
eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden Vertragsbruch oder 
Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als Ungültigkeitserklärung 
für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet werden.
Abtrennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht 
anwendbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, 
beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die Ungültigkeit oder 
Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen Bestimmungen 
dieser Vereinbarung bleiben unberührt. 
Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie 
des Lizenzgebers den US Export Administration Regulations („EAR“) 
unterliegen, und Sie erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Sie 
unterlassen es, die Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt 
folgendermaßen zu exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in Länder, die den 
US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem Ihnen 
bekannt ist bzw. bei dem Sie den begründeten Verdacht haben, dass er die 
Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion, Entwicklung oder Produktion 
von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen, 
Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen 
einsetzt; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an 
US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung untersagt wurde. 
Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen Sie den 
vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, dass Sie 
sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen 
Landes stehen oder ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen Landes sind 
und dass Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die 
Einhaltung lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich 
möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der Produkte 
des Lizenzgebers auswirken können. Lesen Sie die Website des Amts für 
Industrie und Sicherheit unter www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte 
exportieren, die den EAR unterliegen. Auf Anforderung kann die 
Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender 
Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der 
Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen 
Exportgenehmigungen einzuholen. 
Von der US-Regierung eingeschränkte Rechte. Die Nutzung, Vervielfältigung und 
Offenlegung der Liefergegenstände durch die US-Regierung unterliegen den 
Beschränkungen in FAR 52.227-14 (Dez. 2007) Alternate III (Dez. 2007), FAR 
52.227-19 (Dez. 2007) oder DFARS 252.227-7013(b)(3) (Nov. 995) bzw. den 
zutreffenden nachfolgenden Bestimmungen.

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