SUSE(r) Linux Enterprise-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die folgenden SUSE-Produkte: SUSE Linux Enterprise Server 12 Service Pack 5 SUSE Linux Enterprise Server for SAP Applications 12 Service Pack 5 SUSE Linux High Availability Extension 12 Service Pack 5 SUSE Linux Enterprise HPC 12 Service Pack 5 SUSE Linux Enterprise Software Development Kit 12 Service Pack 5 SUSE Linux Enterprise Workstation Extension 12 Service Pack 5 SUSE Linux Enterprise Live Patching 12 Service Pack 5 LESEN SIE SICH DIESE VEREINBARUNG GENAU DURCH. MIT DEM KAUF, DER INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER SOFTWARE (BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN. Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder Einzelperson) und SUSE LLC ("Lizenzgeber"). Die im Titel dieser Vereinbarung bezeichneten Softwareprodukte, für die Sie Lizenzen erworben haben, sämtliche Medien oder Reproduktionen (physisch oder virtuell) und die Begleitdokumentation (kollektiv als "Software" bezeichnet) sind durch die Urheberrechtsgesetze und -verträge der Vereinigten Staaten ("USA") und anderer Länder geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes erfordern, dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache zu verfassen sind, so kann auf schriftliche Anforderung beim Lizenzgeber eine Version in der jeweiligen Landessprache angefordert werden, die für Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt. Jedes Add-on, jede Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes Modul, jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen oder erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software und unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine Aktualisierung oder eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine gültige Lizenz für die Version und die Anzahl der Software-Aktualisierungen oder Support-Versionen, um die Aktualisierung oder Support-Version installieren und nutzen zu können. LIZENZIERTE NUTZUNG LIZENZEN. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarungen gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweite Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb Ihres Unternehmens (wie nachstehend definiert). "Unternehmen" bezeichnet eine juristische Einheit, unter Ausschluss ihrer Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen, die steuerlich eigenständig sind oder eine separate juristische Einheit bilden. Ein Beispiel für ein Unternehmen im Privatsektor ist eine GmbH, eine Personengesellschaft oder eine Treuhandgesellschaft, ausgenommen Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen des Unternehmens, die eine separate Steuernummer oder Handelsregisternummer führen. Ein Beispiel für ein Unternehmen im öffentlichen Sektor ist eine Regierungsbehörde oder ein Amt. DRITTANBIETER-SOFTWARE /OPEN SOURCE. Durch keine der hier aufgeführten Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie zutreffenden Bedingungen, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten, eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst. Andere Softwareprogramme, die unter anderen Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom Lizenzgeber) lizenziert werden, können in der Software selbst oder im Lieferumfang der Software enthalten sein. Softwareprogramme mit einer separaten Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten Lizenzvereinbarung. ABONNEMENTSERVICES. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Support-Services für die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein Abonnementsangebot, in dem Support-Services ausdrücklich enthalten sind. Der Lizenzgeber verkauft Abonnementangebote für die Software, durch die Sie, auf der Grundlage einer entsprechenden Gebühr und im Rahmen einer bestimmten Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support und/oder die interne Nutzung von Software-Updates haben ("Abonnementangebot"). Hierbei finden die Bestimmungen und Bedingungen des Abonnementangebots Anwendung, die unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen werden können. ZEICHEN. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, Markennamen oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten Unternehmen oder Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung berechtigt Sie nicht dazu, die Software oder ihre Komponenten mit den Marken des Lizenzgebers zu vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie modifiziert wurde. Sie sind nur dann zur kommerziellen Redistribution der Programme berechtigt, wenn (a) der Lizenzgeber Ihnen in einer separaten schriftlichen Vereinbarung das Recht zu einer solchen kommerziellen Redistribution gewährt hat oder (b) Sie die Kennzeichnungen an sämtlichen Stellen entfernen und ersetzen. EINSCHRÄNKUNGEN Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im weiter oben stehenden Abschnitt "Drittanbieter-Software/Open Source" ist es Ihnen nicht gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen. Outsourcing-Anforderungen. Ihre Lizenz zur Nutzung der Software darf durch einen Dritten, der in Ihrem Namen handelt, gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung genutzt werden, beispielsweise ein externer Cloud- oder Outsourcing-Anbieter, der die Software für Sie verwaltet oder hostet (im Remote-Verfahren oder virtuell), dies unter der Maßgabe der folgenden Punkte: (1) Sie sind weiterhin verpflichtet, alle Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen und eine durchsetzbare Vereinbarung mit dem Dritten einzugehen, deren Bestimmungen die Rechte des Lizenzgebers an der Software schützen, wobei diese Bestimmungen nicht weniger restriktiv sein dürfen als die Bestimmungen dieser Vereinbarung, beispielsweise der nachfolgende Abschnitt "Überprüfung"; (2) Sie untersagen dem Dritten die Nutzung der Software für andere Zwecke, die nicht ausschließlich zu Ihren eigenen Gunsten gehen; (3) Sie allein sind dem Lizenzgeber gegenüber für jegliche Verstöße des Dritten gegen diese Vereinbarung verantwortlich; und (4) Sie haben ein Abonnement abgeschlossen, das alle Installationen und Bereitstellungen der Software durch den Dritten in Ihrem Namen abdeckt, und Sie verlängern dieses Abonnement entsprechend. Appliance-Lizenz. Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber oder von einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere Appliance erhalten haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die Software ausschließlich zum Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht als allgemeines Betriebssystem. EIGENTÜMERSCHAFT Durch die Lizenz werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der Software und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf bzw. an den Inhalten, auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, sind das Eigentum des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch entsprechende Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an derartigen Inhalten. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software bei normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE OBEN GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT. Services. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen. DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG MIT ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE STÖRUNGSSICHERER BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNENERGIEANLAGEN, FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER WAFFENSYSTEMEN ODER ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNEN. Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte. In der Software oder im Lieferumfang können weitere Hardware oder Softwareprogramme bzw. Services, die von anderen Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert oder verkauft werden, enthalten sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR PRODUKTE ODER SERVICES, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD VOM PRODUKTLIZENZGEBER GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE DIENSTE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE BZW. DIENSTE FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE DAR. Manche Rechtsprechungen lassen bestimmte Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen nicht zu, sodass Teile der oben genannten Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht relevant sind. Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; abhängig von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise weitere Rechte. EINSCHRÄNKUNG DER HAFTBARKEIT Folgeschäden. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, EINES SEINER TOCHTERUNTERNEHMEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM SCHADEN ODER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON GESETZLICHEN PFLICHTEN, ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. Unmittelbare Schäden. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN WIEDERHOLTEN FÄLLEN) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES (ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von implizierten Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte bzw. den stillen Besitz beliebiger Software, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die Haftung des Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme beschränkt bzw. ausgeschlossen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die Software rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn Sie gegen eine der Bestimmungen verstoßen. Revisionen. Der Lizenzgeber oder ein Revisor (nachfolgend definiert) ist berechtigt, die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung. Sie stimmen Folgendem zu: A. Dokumentation. Sie dokumentieren Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung gemäß der anwendbaren Lizenzmetrik und den Abonnementbestimmungen und -bedingungen unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf für die Software ausreichend, unter anderem anhand von Seriennummern, Lizenzschlüsseln, Protokollen, Ort, Modell (einschließlich Menge und Prozessortyp) und Seriennummern aller Maschinen, auf denen die Software installiert ist bzw. über die auf die Software zugegriffen werden kann, Namen (einschließlich der juristischen Person) und Anzahl der Benutzer, die auf die Software zugreifen oder zugriffsberechtigt sind, Metriken, Berichten, Kopien der Software (nach Produkt und Version) und Netzwerkarchitekturdiagrammen, die für Ihre Lizenzierung und Bereitstellung der Software und zugehörige Support- und Wartungsleistungen relevant sind, und legen diese Dokumentation auf Aufforderung des Lizenzgebers vor. B. Fragebogen. Sie reichen dem Lizenzgeber (oder seinem benannten unabhängigen Prüfer, nachfolgend "Prüfer") auf dessen Anfrage innerhalb von sieben (7) Tagen einen vom Lizenzgeber oder Prüfer bereitgestellten ausgefüllten Fragebogen ein, dem eine schriftliche und durch einen Direktor Ihrer Organisation unterzeichnete Bescheinigung beigefügt ist, die die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt. C. Zugang. Sie gewähren Vertretern des Lizenzgebers bzw. Prüfers während Ihrer normalen Geschäftszeiten jede nötige Unterstützung und Zugang zu Unterlagen und Computern, um die Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen auf Einhaltung der anwendbaren Vereinbarung zu ermöglichen, und kooperieren bei solchen Prüfungen uneingeschränkt. D. Nichterfüllung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht lizenzierte Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht lizenzierten Zugang zur lizenzierten Software verfügen oder verfügten oder anderweitig gegen diese Vereinbarung verstoßen haben ("Nichteinhaltung"), müssen Sie unbeschadet sonstiger Rechte und Abhilfen des Lizenzgebers (auch Unterlassungsanspruch) zur Behebung der Nichteinhaltung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung dieser Nichteinhaltung an Sie ausreichende Lizenzen und/oder Abonnements und die zugehörigen Support- und Wartungsleistungen durch Zahlung der jeweils (zum Datum des zusätzlichen Kaufs) aktuellen Listenpreise für die Lizenzen und die Gebühren für 12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen (zum Satz von 1,5 % pro Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen Satz, sofern dieser Satz unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der Nichteinhaltung bis zur Zahlung der genannten Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch dann zahlbar sind, wenn zum Zeitpunkt des Eintretens der Nichteinhaltung keine Rechnung ausgestellt wurde. Führt Ihre Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den Lizenzgebühren von 5 % oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu den geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung erstatten. Übertragung. Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung dieser Vereinbarung können unter CRC@suse.com beantragt werden. Gesetze. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen Auswahl von Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder Rechtssachen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder Bundesstaatsgericht in Utah entschieden. Sollte eine Partei ein Rechtsverfahren in Bezug auf die Vereinbarung einleiten, so hat die obsiegende Partei Anrecht auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren. Sollte jedoch das Land Ihres Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sein, (1) sind ausschließlich die Gerichte in Irland für alle Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung zuständig; und (2) sofern die Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem Hauptgeschäftssitz für solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze dieses Landes Anwendung. Die Anwendung der Vertragskonventionen der Vereinten Nationen für den internationalen Verkauf von Gütern wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber, enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem befugten Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN ODER DIESE ERGÄNZEN. Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die Aufhebung eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden Vertragsbruch oder Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als Ungültigkeitserklärung für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung betrachtet werden. Abtrennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nicht anwendbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die Ungültigkeit oder Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben unberührt. Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder Technologie des Lizenzgebers den US Export Administration Regulations (EAR) unterliegen, und Sie erklären sich mit deren Einhaltung einverstanden. Sie unterlassen es, die Produkte des Lizenzgebers direkt oder indirekt folgendermaßen zu exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in Länder, die den US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden Endbenutzer, bei dem Ihnen bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht haben, dass er die Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion, Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei denn, dies wurde durch die zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen einer speziellen Lizenz autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung untersagt wurde. Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen Sie den vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen Landes sind und dass Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind Sie für die Einhaltung lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich, die sich möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export oder zur Nutzung der Produkte des Lizenzgebers auswirken. Lesen Sie die Website des Amts für Industrie und Sicherheit unter www.bis.doc.gov, bevor Sie Produkte exportieren, die den EAR unterliegen. Weitere Informationen zum Export von Software, einschließlich der gültigen Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN) und damit verbundener Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), sind unter www.suse.com/company/legal/ zu finden. Auf Anforderung kann die Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen Exportgenehmigungen einzuholen. Von der US-Regierung eingeschränkte Rechte. Die Nutzung, Vervielfältigung und Offenlegung der Liefergegenstände durch die US-Regierung unterliegen den Beschränkungen in FAR 52.227-14 (Dez. 2007) Alternate III (Dez. 2007), FAR 52.227-19 (Dez. 2007) oder DFARS 252.227-7013(b)(3) (Nov. 995) bzw. den zutreffenden nachfolgenden Bestimmungen. :Version:2019-09-12:001: